Der Angebotskatalog der Naturschutzberatung basiert auf einer Vorlage, die bereits im Jahr 2007 durch den Naturschutzring Aukrug zusammen mit Landwirten entwickelt und in den Folgejahren fortgeschrieben wurde. Da im Aukrug zahlreiche Landwirte auf Basis des Katalogs freiwillig Naturschutzmaßnahmen umgesetzt haben, wird der Angebotskatalog seit dem Jahr 2016 landesweit durch die weiteren Lokalen Aktionen und den DVL angeboten. Der Katalog ist speziell auf die Verhältnisse in den einzelnen Beratungsregionen und die hier vorkommenden Pflanzen- und Tierarten zugeschnitten, so dass er sich besonders positiv auf die Bestände schützenswerter Arten auswirken kann.
Im Folgenden finden Sie ein Auswahlmenü für die Katalogangebote (Maßnahmenfinder) sowie wichtige Kurzinformationen zu dem Angebotskatalog. Der vollständige Katalog kann rechts heruntergeladen werden. Zu den verschiedenen Maßnahmen sowie zu ausgewählten Tier- und Pflanzenarten, die von den Maßnahmen profitieren, stehen zudem Steckbriefe mit Hintergrundinformationen zur Verfügung.
Die Steckbriefe und der Maßnahmenfinder werden in Kürze aktualisiert, sie basieren aktuell noch auf dem Stand 2022.
Maßnahmenfinder
Mit dem folgenden Auswahlmenü können Sie die Förderbedingungen für die einzelnen Maßnahmen des Katalogs einsehen (Regelungen, Vertragslaufzeit, Förderhöhe).
Ankauf
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Förderhöhe:Nach ortsüblichem Preis
Langfristige Pacht
Einschränkungen/Regelungen:Pachtung mit grundbuchlicher Sicherung des Naturschutzziels, Verkaufsoption (für Eigentümer)
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Vertragslaufzeit:30 Jahre
Förderhöhe:Kapitalisiert, bis zu etwa 2/3 des Kaufpreises
Winterliche Stoppelbrache
Einschränkungen/Regelungen:Erhalt der Stoppel bis Ende Dezember, keine Bodenbearbeitung, Düngung und Pflanzenschutz in diesem Zeitraum
Bedingungen:Bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln, ansonsten i.d.R. maximal 10 ha je Betrieb
Vertragslaufzeit:1 Jahr
Förderhöhe:100 €/ha u. Jahr
Getreide und ausgewählte weitere Marktfrüchte nicht ernten
Einschränkungen/Regelungen:Verzicht auf Ernte, mindestens 9 m breite Streifen oder bis zu 0,5 ha große Teilflächen, Kein Umbruch bis Jahresende
Bedingungen:I.d.R. maximal 0,5 ha je Betrieb, bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln
Vertragslaufzeit:1 Jahr
Förderhöhe:450 €/ha u. Jahr
Randstreifen/schlaginterne Brache: Einjährige Selbstbegrünung
Einschränkungen/Regelungen:Natürliche Begrünung ohne Ansaat, mindestens 9 m breite Streifen oder bis zu 1,0 ha große Teilflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, Erhalt bis Ende Dezember)
Bedingungen:I.d.R. maximal 1,0 ha je Betrieb, bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln
Vertragslaufzeit:1 Jahr
Förderhöhe:625 €/ha u. Jahr
Randstreifen/schlaginterne Brache: Einjährige gezielte Begrünung
Einschränkungen/Regelungen:Verwendung einer vorgegebenen Ansaatmischung, mindestens 9 m breite Streifen oder bis zu 1,0 ha große Teilflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, Erhalt bis Ende Dezember, optional: doppelter Saatreihenabstand)
Bedingungen:I.d.R. maximal 1,0 ha je Betrieb, bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln
Vertragslaufzeit:1 Jahr
Förderhöhe:750 €/ha u. Jahr
Ackerlebensräume: Selbstbegrünung (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Natürliche Begrünung ohne Ansaat (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, nach maximal einjähriger Pause erneute Bodenbearbeitung)
Bedingungen:Nur auf Mineralböden und Flächen mit bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln oder Ackerwildpflanzen
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:625 €/ha u. Jahr
Ackerlebensräume: gezielte Begrünung (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Verwendung einer vorgegebenen Ansaatmischung (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, nach maximal einjähriger Pause Wiederholung der Ansaat)
Bedingungen:Nur auf Mineralböden
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:750 €/ha u. Jahr
Ackerlebensräume: Bienenweide (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Begrünung mit vorgegebener Ansaatmischung (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende). Anrechnung als Greeningfläche möglich, dann Rotation zulässig
Bedingungen:Nur auf Mineralböden und in Kooperation mit Imker
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:750 €/ha u. Jahr; 368 €/ha u. Jahr bei Greening
Kleinteiligkeit im Ackerbau (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Verkleinerung der Schlaggrößen auf 2-5 ha, mind. 3 Hauptfruchtarten, Brach-/Blühflächen auf mind. 5 % d. Vertragsfläche, Vorgabe zum Anteil an Leguminosen
Bedingungen:Nur Ökobetriebe, Feldblöcke > 8 ha
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:240 €/ha u. Jahr
Anlage von Gewässern
Einschränkungen/Regelungen:Nur an geeigneten Standorten (i. d. R. Mineralböden), kein Fischbesatz, ggf. Abtransport des Aushubs, Anlage ggf. auch durch Aufheben von Drainagen
Bedingungen:Genehmigung der UNB und UWB
Vertragslaufzeit:Dauerhaft nach Gesetz
Förderhöhe:Übernahme der Baukosten
Aufwertung von Gewässern
Einschränkungen/Regelungen:Entschlammen, Ufergestaltung, ggf. auch Gräben
Bedingungen:Genehmigung der UNB
Förderhöhe:Übernahme der Baukosten
Knickanlagen
Bedingungen:Genehmigung der UNB
Vertragslaufzeit:Dauerhaft nach Gesetz
Förderhöhe:Übernahme der Baukosten
Aufwertung von Knicks
Einschränkungen/Regelungen:Nur Knicks, deren schlechter Zustand nicht kürzlich durch Landnutzer selbst verschuldet wurde
Bedingungen:Abstimmung mit UNB
Förderhöhe:Je nach Zustand des Knicks modular:
1. Knickwall neu aufsetzen,
2. Neue Überhälter pflanzen,
3. Gehölze auf lückige Knicks pflanzen;
Übernahme der Kosten
Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen
Einschränkungen/Regelungen:Nur heimische und standortangepasste Baumarten
Bedingungen:Abstimmung mit UNB
Vertragslaufzeit:Dauerhaft
Förderhöhe:Übernahme der Kosten
Schutz bestehender Einzelbäume und Baumgruppen
Einschränkungen/Regelungen:Keine Nutzung, auch nicht als stehendes oder liegendes Totholz
Bedingungen:Nicht für Bäume mit bereits ausreichendem gesetzlichen Schutz
Vertragslaufzeit:Dauerhaft nach einmaliger Entschädigung
Förderhöhe:Abgestuft nach Alter der Bäume, Holzwert und Bedeutung für Artenschutz (Fachliche Bewertung)
Grünland
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Förderhöhe:Nach ortsüblichem Preis
Langfristige Pacht
Einschränkungen/Regelungen:Pachtung mit grundbuchlicher Sicherung des Naturschutzziels, Verkaufsoption (für Eigentümer)
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Vertragslaufzeit:30 Jahre
Förderhöhe:Kapitalisiert, bis zu etwa 2/3 des Kaufpreises
Weidegang (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Ausschließlich Beweidung ohne Schnittnutzung, Mischbeweidung möglich, Pflegemahd ab 21.6. erlaubt, Variante: kein Schleppen/Walzen ab 1.4.
Bedingungen:Biotopgestaltende Maßnahmen freiwillig
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:80 € bzw. 100 €/ha u. Jahr ohne Schleppen/Walzen; zusätzlich 30 € je 1% Biotop gestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche
Extensive Grünlandnutzung auf Moorböden (Weidewirtschaft Moor; Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Keine mineralische Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, kein Absenken des Wasserstandes, keine Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und 20.6., organische Düngung zwischen 1.4. und 20.6. verboten, Variante: mit organischer Düngung (nur Wiesenvogelbrutgebiete), sonst: generelles Düngeverbot; a.) Mähweide: Mahd ab 21.6. danach mehrmalige Mahd bzw. Nachweide; b.) Standweide-Variante: Beweidung von Anfang April bis Okt. mit 1-4 Tieren/ha, ab Mitte Juli ohne Tierzahlbegrenzung
Bedingungen:Nur auf Moorböden, Biotopgestaltende Maßnahmen freiwillig
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:a.) 260 € bzw. 330 €/ha u. Jahr ohne Düngung;
b.) 270 € bzw. 340 €/ha u. Jahr ohne Düngung;
zusätzlich 30 € je 1% Biotop gestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche
Extensive Grünlandnutzung auf Marschböden (Weidewirtschaft Marsch; Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Keine mineralische Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, kein Absenken des Wasserstandes, keine Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und 20.6., Winterbeweidung 1.11.-31.3. mit Schafen ohne Tierzahlbegrenzung zulässig, organische Düngung zwischen 1.4. und 20.6. verboten (Variante: generelles Düngeverbot); a.) Mähweide: Mahd ab 21.6. u. anschließend max. 4 Tiere/ha bis 15.12.; b.) Standweide: Beweidung ab 1.4. mit 1-4 Tieren/ha, 16.7.-15.12. ohne Tierzahlbegrenzung
Bedingungen:Nur auf Marschböden, Biotopgestaltende Maßnahmen mind. 2 % d. Vertragsfläche (Kuhlen, Blänken, Grabenanstau)
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:a.) 320 € bzw. 390 €/ha u. Jahr ohne Düngung;
b.) 330 € bzw. 400 €/ha u. Jahr ohne Düngung
Extensive Grünlandnutzung (Weidewirtschaft; Vertragsnaturschutz Land S.-H)
Einschränkungen/Regelungen:Keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, keine Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und 20.6., kein Absenken des Wasserstandes;
a.) Mähweide: Mahd ab 21.6. danach mehrmalige Mahd bzw. Nachweide mit max. 3 Tieren/ha bis Ende Okt.;
b.) Standweide: Beweidung Mai bis Okt. mit 1-3 Tieren/ ha, von November bis April max. 1,5 Tiere/ha, Pflegemahd ab 21.6. zulässig;
c.) Winterweide: Beweidung 16.9.-15.3., keine Tierzahlbegrenzung, keine Schnittnutzung
Variante c.) nur auf trittfesten Böden, Biotopgestaltende Maßnahmen freiwillig
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:a.) 300 €/ha u. Jahr
b.) 310 €/ha u. Jahr
c.) 380 €/ha u. Jahr; zusätzlich 30 € je 1% Biotop gestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche
Extensive Grünlandnutzung als Betriebszweig moorige Niederungen, Marsch (Weidelandschaft Marsch, Grünlandwirtschaft Moor; Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:Mäh- und/oder Standweide, Einschränkungen wählbar nach Flächenkategorien mit unterschiedlicher Bewirtschaftungsintensität: grüne, gelbe, rote Flächen (geringe, mittlere, hohe Auflagen)
Bedingungen:Wiesenvogelbrutgebiete, Einbeziehung von mind. 90 % der einzelbetriebl. Grünlandfläche, Biotopgestaltende Maßnahmen auf mind. 10 % der roten Flächen
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:Grüne Flächen: 40-120 €/ha u. Jahr;
Gelbe Flächen: 290-400 €/ha u. Jahr;
Rote Flächen: 450 €/ha u. Jahr
Wertgrünland (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:a) Entwicklungspflege: Neuansaat mit vorgegebener Regio-Saatgutmischung, keine Düngung, keine Bodenbearbeitung nach Ansaat, 2. Vertragsjahr Mahd mit Abfuhr, 3.-5. Jahr alternativ Beweidung;
b) Erhaltungspflege: Keine Düngung (Ausnahmen: Variante mit Festmist, PK-Düngung nur nach Beratung), keine Nachsaat, keine Bodenbearbeitung zwischen 01.04.-20.06., kein Absenken des Wasserstands, keine Zufütterung, Beweidung oder mindestens eine Mahd mit Abfuhr, Nachweide oder Pflegemahd zur Herstellung der Kurzrasigkeit vor Winter zulässig
Nur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante a) zielt auf die Entwicklung eines gesetzlich geschützten Biotopes ab; Variante b) nur auf Flächen, die nach Biotopkartierung S.-H. (LLUR) bereits als Biotoptyp „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ gesetzlich geschützt sind Nur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante a) zielt auf die Entwicklung eines gesetzlich geschützten Biotopes ab; Variante b) nur auf Flächen, die nach Biotopkartierung S.-H. (LLUR) bereits als Biotoptyp „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ gesetzlich geschützt sind
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:a) 450 €/ha u. Jahr;
b) 295 € bzw. 275 €/ha u. Jahr mit Festmistdüngung
Grünlandlebensräume (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)
Einschränkungen/Regelungen:a) Entwicklungspflege: siehe Maßnahme „Wertgrünland“;
b) Erhaltungspflege: siehe Maßnahme „Wertgrünland“; Unterschied zu Maßnahme „Wertgrünland“: Es wird kein gesetzlich geschütztes Biotop entwickelt bzw. erhalten
Nur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante b) nur auf Flächen, die zuvor im Rahmen der Variante a) entwickelt wurdenNur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante b) nur auf Flächen, die zuvor im Rahmen der Variante a) entwickelt wurden
Vertragslaufzeit:5 Jahre
Förderhöhe:a) 405 €/ha u. Jahr;
b) 295 € bzw. 275 €/ha u. Jahr mit Festmistdüngung
Erhaltung artenreichen Grünlands
Einschränkungen/Regelungen:Keine Düngung (Ausnahme Variante mit Festmist), keine Nachsaat, keine Bodenbearbeitung zwischen 01.04.-20.06., kein Absenken des Wasserstands, Beweidung oder mindestens eine Mahd mit Abfuhr, Nachweide oder Pflegemahd zur Herstellung der Kurzrasigkeit vor Winter zulässig
Bedingungen:Nur auf artenreichem Grünland nach vorheriger Begutachtung, auch ohne Grundantrag möglich
Vertragslaufzeit:1 Jahr
Förderhöhe:295 € bzw. 275 €/ha u. Jahr mit Festmistdüngung
Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz
Einschränkungen/Regelungen:Einschränkungen bei bestimmten Bewirtschaftungsmaßnahmen (Frühjahrsarbeiten, Mahd, Beweidung) bei aktuellen Brutvorkommen von Wiesenvögeln (insbes. Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel oder Großer Brachvogel)
Bedingungen:Ausgewählte Wiesenvogelbrutgebiete mit ehren- oder hauptamtlichen Gebietsbetreuern
Vertragslaufzeit:laufende Brutzeit, bis Vögel Fläche wieder verlassen haben
Förderhöhe:150-350 €/ha u. Jahr
Anlage von Gewässern
Einschränkungen/Regelungen:Nur an geeigneten Standorten (i. d. R. Mineralböden), kein Fischbesatz, ggf. Abtransport des Aushubs, Anlage ggf. auch durch Aufheben von Drainagen
Bedingungen:Genehmigung der UNB und UWB
Vertragslaufzeit:Dauerhaft nach Gesetz
Förderhöhe:Übernahme der Baukosten
Aufwertung von Gewässern
Einschränkungen/Regelungen:Entschlammen, Ufergestaltung, ggf. auch Gräben
Bedingungen:Genehmigung der UNB
Förderhöhe:Übernahme der Baukosten
Knickanlagen
Bedingungen:Genehmigung der UNB
Vertragslaufzeit:Dauerhaft nach Gesetz
Förderhöhe:Übernahme der Baukosten
Aufwertung von Knicks
Einschränkungen/Regelungen:Nur Knicks, deren schlechter Zustand nicht kürzlich durch Landnutzer selbst verschuldet wurde
Bedingungen:Nur in Abstimmung mit UNB
Förderhöhe:Je nach Zustand des Knicks modular:
1. Knickwall neu aufsetzen,
2. Neue Überhälter pflanzen,
3. Gehölze auf lückige Knicks pflanzen;
Übernahme der Kosten
Pflanzung von Einzelbäumen u. Baumgruppen
Einschränkungen/Regelungen:Nur heimische und standortangepasste Baumarten
Bedingungen:Genehmigung der UNB
Förderhöhe:Übernahme der Kosten
Schutz bestehender Einzelbäume und Baumgruppen
Einschränkungen/Regelungen:Keine Nutzung, auch nicht als stehendes oder liegendes Totholz, bei Baumgruppen kein Befahren des Wurzelraums
Bedingungen:Nicht für Bäume mit bereits ausreichendem gesetzlichen Schutz
Vertragslaufzeit:Dauerhaft nach einmaliger Entschädigung
Förderhöhe:Abgestuft nach Alter der Bäume, Holzwert und Bedeutung für Artenschutz (Fachliche Bewertung)
Neuanlage von artenreichen Blühflächen
Einschränkungen/Regelungen:Vorgegebene Regio-Saatmischung, dauerhafte Pflege gewährleisten (i. d. R. Mahd zzgl. Abfuhr), ohne Düngung
Bedingungen:Kommunale Flächen, privates Grünland, aber keine privaten Gärten
Vertragslaufzeit:Dauerhaft
Förderhöhe:Saatgut wird gestellt
Neuanlage von Obstwiesen
Einschränkungen/Regelungen:Pflanzung von Hochstämmen, regelmäßige Pflegeschnitte, Pflege der Baumscheibe
Vertragslaufzeit:30 Jahre
Förderhöhe:Bäume und Material werden gestellt
Wiederherstellung alter Obstwiesen
Einschränkungen/Regelungen:Nachpflanzung, zweimaliger Pflegeschnitt
Förderhöhe:Bäume und Material werden gestellt
Nisthilfen für Eulen, Dohlen, Fledermäuse
Bedingungen:Nur an geeigneten Standorten
Vertragslaufzeit:Dauerhaft
Förderhöhe:Nisthilfe wird gestellt
Ankauf
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Förderhöhe:Nach ortsüblichem Preis (Bewertung durch Forst-Sachverständige)
Langfristige Pacht
Einschränkungen/Regelungen:Pachtung mit grundbuchlicher Sicherung des Naturschutzziels
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Vertragslaufzeit:30 Jahre
Förderhöhe:Kapitalisiert; bis zu etwa 2/3 des Kaufpreises (Bewertung durch Forst-Sachverständige)
Schutz von Baumgruppen oder Einzelbäumen
Einschränkungen/Regelungen:Keine Nutzung, auch nicht als stehendes oder liegendes Totholz; bei Baumgruppen kein Befahren des Wurzelraums
Vertragslaufzeit:Bis zum Verrotten als stehendes oder liegendes Totholz
Förderhöhe:Abgestuft nach Alter der Bäume und Holzwert (Bewertung durch Forst- Sachverständige)
Ankauf
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Förderhöhe:(Preisberechnung nach den Kosten, die bei einer Neuanlage entstünden sowie 1 € je m² Wasser- und Uferfläche)
Langfristige Pacht
Einschränkungen/Regelungen:Keine Nutzung, keine Düngung, kein Kalken, herbstliches Ablassen des Wassers nach Absprache alle 2-3 Jahre (Entfernung von Fischen zum Amphibienschutz)
Bedingungen:Nur für Naturschutz wichtige Flächen
Vertragslaufzeit:10-30 Jahre
Förderhöhe:Kapitalisiert, etwa 20%-60% des Kaufpreises
Sie haben ein passendes Angebot gefunden oder auch eine Idee für eine neue Maßnahme, die bisher nicht in dem Katalog aufgeführt ist? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Berater in Ihrer Region auf.
Was kostet mich die Beratung?
Die Naturschutzberatung der Lokalen Aktionen und des DVL wird im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) durch die EU und das Land Schleswig-Holstein gefördert. Die Naturschutzberatung ist daher für alle Interessierten kostenlos.
Muss ich für die Beratung etwas vorbereiten?
Nein, es ist eigentlich nur erforderlich, dass Sie sich für das erste Beratungsgespräch ein bis zwei Stunden Zeit nehmen. Wenn Sie vorab schon einmal einen Blick in den Angebotskatalog werfen, können an dem ersten Termin bereits Maßnahmen oder Fragen diskutiert werden, die Sie besonders interessieren. Falls vorhanden, sind Angaben zu Ihrer aktuellen Flächenbewirtschaftung als Grundlage für die Erstberatung hilfreich (Betriebsspiegel o.ä.).
Benötige ich Vorwissen?
Nein, es ist kein Vorwissen erforderlich. Die Beratung und der Angebotskatalog richten sich sowohl an Betriebe, die schon Erfahrungen mit Naturschutzmaßnahmen haben, als auch an Interessierte, für die das Thema neu ist. Jeder Betrieb wird dort abgeholt, wo er aktuell steht.
Sind Maßnahmenvorschläge verbindlich?
Nein, die Beratung erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Maßnahmenvorschläge werden gemeinsam erarbeitet, der Betrieb entscheidet jedoch allein, was umgesetzt werden soll. Maßnahmen, die in einem Beratungsgespräch vereinbart werden, haben keinen bindenden Charakter, so lange sie noch nicht umgesetzt sind.
Wer kümmert sich um die Maßnahmenumsetzung?
Die Lokalen Aktionen und der DVL bieten an, für vereinbarte Maßnahmen im Anschluss an die Beratung auch die Detailplanung, Antragstellung und Umsetzungsbegleitung zu übernehmen oder zu organisieren. Wer Maßnahmen umsetzen möchte, erhält hierbei umfassende Unterstützung.