Naturschutzberatung-SH

Angebotskatalog:

Maßnahmen mit Fördermöglichkeiten

Der Angebotskatalog der Naturschutzberatung basiert auf einer Vorlage, die bereits im Jahr 2007 durch den Naturschutzring Aukrug zusammen mit Landwirten entwickelt und in den Folgejahren fortgeschrieben wurde. Da im Aukrug zahlreiche Landwirte auf Basis des Katalogs freiwillig Naturschutzmaßnahmen umgesetzt haben, wird der Angebotskatalog seit dem Jahr 2016 landesweit durch die weiteren Lokalen Aktionen und den DVL angeboten. Der Katalog ist speziell auf die Verhältnisse in den einzelnen Beratungsregionen und die hier vorkommenden Pflanzen- und Tierarten zugeschnitten, so dass er sich besonders positiv auf die Bestände schützenswerter Arten auswirken kann.

Im Folgenden finden Sie ein Auswahlmenü für die Katalogangebote (Maßnahmenfinder) sowie wichtige Kurzinformationen zu dem Angebotskatalog. Der vollständige Katalog kann rechts heruntergeladen werden. Zu den verschiedenen Maßnahmen sowie zu ausgewählten Tier- und Pflanzenarten, die von den Maßnahmen profitieren, stehen zudem Steckbriefe mit Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Die Steckbriefe und der Maßnahmenfinder werden in Kürze aktualisiert, sie basieren aktuell noch auf dem Stand 2022.

Maßnahmenfinder

Mit dem folgenden Auswahlmenü können Sie die Förderbedingungen für die einzelnen Maßnahmen des Katalogs einsehen (Regelungen, Vertragslaufzeit, Förderhöhe).

Ankauf

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Förderhöhe:

Nach ortsüblichem Preis

Langfristige Pacht

Einschränkungen/Regelungen:

Pachtung mit grundbuchlicher Sicherung des Naturschutzziels, Verkaufsoption (für Eigentümer)

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Vertragslaufzeit:

30 Jahre

Förderhöhe:

Kapitalisiert, bis zu etwa 2/3 des Kaufpreises

Winterliche Stoppelbrache

Einschränkungen/Regelungen:

Erhalt der Stoppel bis Ende Dezember, keine Bodenbearbeitung, Düngung und Pflanzenschutz in diesem Zeitraum

Bedingungen:

Bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln, ansonsten i.d.R. maximal 10 ha je Betrieb

Vertragslaufzeit:

1 Jahr

Förderhöhe:

100 €/ha u. Jahr

Getreide und ausgewählte weitere Marktfrüchte nicht ernten

Einschränkungen/Regelungen:

Verzicht auf Ernte, mindestens 9 m breite Streifen oder bis zu 0,5 ha große Teilflächen, Kein Umbruch bis Jahresende

Bedingungen:

I.d.R. maximal 0,5 ha je Betrieb, bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln

Vertragslaufzeit:

1 Jahr

Förderhöhe:

450 €/ha u. Jahr

Randstreifen/schlaginterne Brache: Einjährige Selbstbegrünung

Einschränkungen/Regelungen:

Natürliche Begrünung ohne Ansaat, mindestens 9 m breite Streifen oder bis zu 1,0 ha große Teilflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, Erhalt bis Ende Dezember)

Bedingungen:

I.d.R. maximal 1,0 ha je Betrieb, bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln

Vertragslaufzeit:

1 Jahr

Förderhöhe:

625 €/ha u. Jahr

Randstreifen/schlaginterne Brache: Einjährige gezielte Begrünung

Einschränkungen/Regelungen:

Verwendung einer vorgegebenen Ansaatmischung, mindestens 9 m breite Streifen oder bis zu 1,0 ha große Teilflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, Erhalt bis Ende Dezember, optional: doppelter Saatreihenabstand)

Bedingungen:

I.d.R. maximal 1,0 ha je Betrieb, bevorzugt bei bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln

Vertragslaufzeit:

1 Jahr

Förderhöhe:

750 €/ha u. Jahr

Ackerlebensräume: Selbstbegrünung (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Natürliche Begrünung ohne Ansaat (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, nach maximal einjähriger Pause erneute Bodenbearbeitung)

Bedingungen:

Nur auf Mineralböden und Flächen mit bedeutenden Vorkommen von Feldvögeln oder Ackerwildpflanzen

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

625 €/ha u. Jahr

Ackerlebensräume: gezielte Begrünung (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Verwendung einer vorgegebenen Ansaatmischung (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende, nach maximal einjähriger Pause Wiederholung der Ansaat)

Bedingungen:

Nur auf Mineralböden

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

750 €/ha u. Jahr

Ackerlebensräume: Bienenweide (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Begrünung mit vorgegebener Ansaatmischung (keine Düngung, kein Pflanzenschutz, keine Nutzung als Vorgewende). Anrechnung als Greeningfläche möglich, dann Rotation zulässig

Bedingungen:

Nur auf Mineralböden und in Kooperation mit Imker

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

750 €/ha u. Jahr; 368 €/ha u. Jahr bei Greening

Kleinteiligkeit im Ackerbau (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Verkleinerung der Schlaggrößen auf 2-5 ha, mind. 3 Hauptfruchtarten, Brach-/Blühflächen auf mind. 5 % d. Vertragsfläche, Vorgabe zum Anteil an Leguminosen

Bedingungen:

Nur Ökobetriebe, Feldblöcke > 8 ha

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

240 €/ha u. Jahr

Anlage von Gewässern

Einschränkungen/Regelungen:

Nur an geeigneten Standorten (i. d. R. Mineralböden), kein Fischbesatz, ggf. Abtransport des Aushubs, Anlage ggf. auch durch Aufheben von Drainagen

Bedingungen:

Genehmigung der UNB und UWB

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft nach Gesetz

Förderhöhe:

Übernahme der Baukosten

Aufwertung von Gewässern

Einschränkungen/Regelungen:

Entschlammen, Ufergestaltung, ggf. auch Gräben

Bedingungen:

Genehmigung der UNB

Förderhöhe:

Übernahme der Baukosten

Knickanlagen

Bedingungen:

Genehmigung der UNB

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft nach Gesetz

Förderhöhe:

Übernahme der Baukosten

Aufwertung von Knicks

Einschränkungen/Regelungen:

Nur Knicks, deren schlechter Zustand nicht kürzlich durch Landnutzer selbst verschuldet wurde

Bedingungen:

Abstimmung mit UNB

Förderhöhe:

Je nach Zustand des Knicks modular:
1.  Knickwall neu aufsetzen,
2.  Neue Überhälter pflanzen,
3.  Gehölze auf lückige Knicks pflanzen;
Übernahme der Kosten

Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen

Einschränkungen/Regelungen:

Nur heimische und standortangepasste Baumarten

Bedingungen:

Abstimmung mit UNB

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft

Förderhöhe:

Übernahme der Kosten

Schutz bestehender Einzelbäume und Baumgruppen

Einschränkungen/Regelungen:

Keine Nutzung, auch nicht als stehendes oder liegendes Totholz

Bedingungen:

Nicht für Bäume mit bereits ausreichendem gesetzlichen Schutz

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft nach einmaliger Entschädigung

Förderhöhe:

Abgestuft nach Alter der Bäume, Holzwert und Bedeutung für Artenschutz (Fachliche Bewertung)

Grünland

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Förderhöhe:

Nach ortsüblichem Preis

Langfristige Pacht

Einschränkungen/Regelungen:

Pachtung mit grundbuchlicher Sicherung des Naturschutzziels, Verkaufsoption (für Eigentümer)

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Vertragslaufzeit:

30 Jahre

Förderhöhe:

Kapitalisiert, bis zu etwa 2/3 des Kaufpreises

Weidegang (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Ausschließlich Beweidung ohne Schnittnutzung, Mischbeweidung möglich, Pflegemahd ab 21.6. erlaubt, Variante: kein Schleppen/Walzen ab 1.4.

Bedingungen:

Biotopgestaltende Maßnahmen freiwillig

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

80 € bzw. 100 €/ha u. Jahr ohne Schleppen/Walzen; zusätzlich 30 € je 1% Biotop gestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche

Extensive Grünlandnutzung auf Moorböden (Weidewirtschaft Moor; Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Keine mineralische Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, kein Absenken des Wasserstandes, keine Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und 20.6., organische Düngung zwischen 1.4. und 20.6. verboten, Variante: mit organischer Düngung (nur Wiesenvogelbrutgebiete), sonst: generelles Düngeverbot; a.) Mähweide: Mahd ab 21.6. danach mehrmalige Mahd bzw. Nachweide; b.) Standweide-Variante: Beweidung von Anfang April bis Okt. mit 1-4 Tieren/ha, ab Mitte Juli ohne Tierzahlbegrenzung

Bedingungen:

Nur auf Moorböden, Biotopgestaltende Maßnahmen freiwillig

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

a.) 260 € bzw. 330 €/ha u. Jahr ohne Düngung;
b.) 270 € bzw. 340 €/ha u. Jahr ohne Düngung;
zusätzlich 30 € je 1% Biotop gestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche

Extensive Grünlandnutzung auf Marschböden (Weidewirtschaft Marsch; Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Keine mineralische Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, kein Absenken des Wasserstandes, keine Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und 20.6., Winterbeweidung 1.11.-31.3. mit Schafen ohne Tierzahlbegrenzung zulässig, organische Düngung zwischen 1.4. und 20.6. verboten (Variante: generelles Düngeverbot); a.) Mähweide: Mahd ab 21.6. u. anschließend max. 4 Tiere/ha bis 15.12.; b.) Standweide: Beweidung ab 1.4. mit 1-4 Tieren/ha, 16.7.-15.12. ohne Tierzahlbegrenzung

Bedingungen:

Nur auf Marschböden, Biotopgestaltende Maßnahmen mind. 2 % d. Vertragsfläche (Kuhlen, Blänken, Grabenanstau)

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

a.) 320 € bzw. 390 €/ha u. Jahr ohne Düngung;
b.) 330 € bzw. 400 €/ha u. Jahr ohne Düngung

Extensive Grünlandnutzung (Weidewirtschaft; Vertragsnaturschutz Land S.-H)

Einschränkungen/Regelungen:

Keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, keine Bodenbearbeitung zwischen 1.4. und 20.6., kein Absenken des Wasserstandes;
a.) Mähweide: Mahd ab 21.6. danach mehrmalige Mahd bzw. Nachweide mit max. 3 Tieren/ha bis Ende Okt.;
b.) Standweide: Beweidung Mai bis Okt. mit 1-3 Tieren/ ha, von November bis April max. 1,5 Tiere/ha, Pflegemahd ab 21.6. zulässig;
c.) Winterweide: Beweidung 16.9.-15.3., keine Tierzahlbegrenzung, keine Schnittnutzung

Bedingungen:

Variante c.) nur auf trittfesten Böden, Biotopgestaltende Maßnahmen freiwillig

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

a.) 300 €/ha u. Jahr
b.) 310 €/ha u. Jahr
c.) 380 €/ha u. Jahr; zusätzlich 30 € je 1% Biotop gestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche

Extensive Grünlandnutzung als Betriebszweig moorige Niederungen, Marsch (Weidelandschaft Marsch, Grünlandwirtschaft Moor; Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

Mäh- und/oder Standweide, Einschränkungen wählbar nach Flächenkategorien mit unterschiedlicher Bewirtschaftungsintensität: grüne, gelbe, rote Flächen (geringe, mittlere, hohe Auflagen)

Bedingungen:

Wiesenvogelbrutgebiete, Einbeziehung von mind. 90 % der einzelbetriebl. Grünlandfläche, Biotopgestaltende Maßnahmen auf mind. 10 % der roten Flächen

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

Grüne Flächen: 40-120 €/ha u. Jahr;
Gelbe Flächen: 290-400 €/ha u. Jahr;
Rote Flächen: 450 €/ha u. Jahr

Wertgrünland (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

a) Entwicklungspflege: Neuansaat mit vorgegebener Regio-Saatgutmischung, keine Düngung, keine Bodenbearbeitung nach Ansaat, 2. Vertragsjahr Mahd mit Abfuhr, 3.-5. Jahr alternativ Beweidung;
b) Erhaltungspflege: Keine Düngung (Ausnahmen: Variante mit Festmist, PK-Düngung nur nach Beratung), keine Nachsaat, keine Bodenbearbeitung zwischen 01.04.-20.06., kein Absenken des Wasserstands, keine Zufütterung, Beweidung oder mindestens eine Mahd mit Abfuhr, Nachweide oder Pflegemahd zur Herstellung der Kurzrasigkeit vor Winter zulässig

Bedingungen:

Nur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante a) zielt auf die Entwicklung eines gesetzlich geschützten Biotopes ab; Variante b) nur auf Flächen, die nach Biotopkartierung S.-H. (LLUR) bereits als Biotoptyp „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ gesetzlich geschützt sind Nur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante a) zielt auf die Entwicklung eines gesetzlich geschützten Biotopes ab; Variante b) nur auf Flächen, die nach Biotopkartierung S.-H. (LLUR) bereits als Biotoptyp „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ gesetzlich geschützt sind

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

a) 450 €/ha u. Jahr;
b) 295 € bzw. 275 €/ha u. Jahr mit Festmistdüngung

Grünlandlebensräume (Vertragsnaturschutz Land S.-H.)

Einschränkungen/Regelungen:

a) Entwicklungspflege: siehe Maßnahme „Wertgrünland“;
b) Erhaltungspflege: siehe Maßnahme „Wertgrünland“; Unterschied zu Maßnahme „Wertgrünland“: Es wird kein gesetzlich geschütztes Biotop entwickelt bzw. erhalten

Bedingungen:

Nur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante b) nur auf Flächen, die zuvor im Rahmen der Variante a) entwickelt wurdenNur nach vorheriger Begutachtung der Grünlandfläche, nicht in der Marsch, zweimalige Beratung im Vertragszeitraum, Führung Bewirtschaftungsprotokoll; Variante b) nur auf Flächen, die zuvor im Rahmen der Variante a) entwickelt wurden

Vertragslaufzeit:

5 Jahre

Förderhöhe:

a) 405 €/ha u. Jahr;
b) 295 € bzw. 275 €/ha u. Jahr mit Festmistdüngung

Erhaltung artenreichen Grünlands

Einschränkungen/Regelungen:

Keine Düngung (Ausnahme Variante mit Festmist), keine Nachsaat, keine Bodenbearbeitung zwischen 01.04.-20.06., kein Absenken des Wasserstands, Beweidung oder mindestens eine Mahd mit Abfuhr, Nachweide oder Pflegemahd zur Herstellung der Kurzrasigkeit vor Winter zulässig

Bedingungen:

Nur auf artenreichem Grünland nach vorheriger Begutachtung, auch ohne Grundantrag möglich

Vertragslaufzeit:

1 Jahr

Förderhöhe:

295 € bzw. 275 €/ha u. Jahr mit Festmistdüngung

Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz

Einschränkungen/Regelungen:

Einschränkungen bei bestimmten Bewirtschaftungsmaßnahmen (Frühjahrsarbeiten, Mahd, Beweidung) bei aktuellen Brutvorkommen von Wiesenvögeln (insbes. Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel oder Großer Brachvogel)

Bedingungen:

Ausgewählte Wiesenvogelbrutgebiete mit ehren- oder hauptamtlichen  Gebietsbetreuern

Vertragslaufzeit:

laufende Brutzeit, bis Vögel Fläche wieder verlassen haben

Förderhöhe:

150-350 €/ha u. Jahr

Anlage von Gewässern

Einschränkungen/Regelungen:

Nur an geeigneten Standorten (i. d. R. Mineralböden), kein Fischbesatz, ggf. Abtransport des Aushubs, Anlage ggf. auch durch Aufheben von Drainagen

Bedingungen:

Genehmigung der UNB und UWB

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft nach Gesetz

Förderhöhe:

Übernahme der Baukosten

Aufwertung von Gewässern

Einschränkungen/Regelungen:

Entschlammen, Ufergestaltung, ggf. auch Gräben

Bedingungen:

Genehmigung der UNB

Förderhöhe:

Übernahme der Baukosten

Knickanlagen

Bedingungen:

Genehmigung der UNB

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft nach Gesetz

Förderhöhe:

Übernahme der Baukosten

Aufwertung von Knicks

Einschränkungen/Regelungen:

Nur Knicks, deren schlechter Zustand nicht kürzlich durch Landnutzer selbst verschuldet wurde

Bedingungen:

Nur in Abstimmung mit UNB

Förderhöhe:

Je nach Zustand des Knicks modular:
1.  Knickwall neu aufsetzen,
2.  Neue Überhälter pflanzen,
3.  Gehölze auf lückige Knicks pflanzen;
Übernahme der Kosten

Pflanzung von Einzelbäumen u. Baumgruppen

Einschränkungen/Regelungen:

Nur heimische und standortangepasste Baumarten

Bedingungen:

Genehmigung der UNB

Förderhöhe:

Übernahme der Kosten

Schutz bestehender Einzelbäume und Baumgruppen

Einschränkungen/Regelungen:

Keine Nutzung, auch nicht als stehendes oder liegendes Totholz, bei Baumgruppen kein Befahren des Wurzelraums

Bedingungen:

Nicht für Bäume mit bereits ausreichendem gesetzlichen Schutz

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft nach einmaliger Entschädigung

Förderhöhe:

Abgestuft nach Alter der Bäume, Holzwert und Bedeutung für Artenschutz (Fachliche Bewertung)

Neuanlage von artenreichen Blühflächen

Einschränkungen/Regelungen:

Vorgegebene Regio-Saatmischung, dauerhafte Pflege gewährleisten (i. d. R. Mahd zzgl. Abfuhr), ohne Düngung

Bedingungen:

Kommunale Flächen, privates Grünland, aber keine privaten Gärten

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft

Förderhöhe:

Saatgut wird gestellt

Neuanlage von Obstwiesen

Einschränkungen/Regelungen:

Pflanzung von Hochstämmen, regelmäßige Pflegeschnitte, Pflege der Baumscheibe

Vertragslaufzeit:

30 Jahre

Förderhöhe:

Bäume und Material werden gestellt

Wiederherstellung alter Obstwiesen

Einschränkungen/Regelungen:

Nachpflanzung, zweimaliger Pflegeschnitt

Förderhöhe:

Bäume und Material werden gestellt

Nisthilfen für Eulen, Dohlen, Fledermäuse

Bedingungen:

Nur an geeigneten Standorten

Vertragslaufzeit:

Dauerhaft

Förderhöhe:

Nisthilfe wird gestellt

Ankauf

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Förderhöhe:

Nach ortsüblichem Preis (Bewertung durch Forst-Sachverständige)

Langfristige Pacht

Einschränkungen/Regelungen:

Pachtung mit grundbuchlicher Sicherung des Naturschutzziels

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Vertragslaufzeit:

30 Jahre

Förderhöhe:

Kapitalisiert; bis zu etwa 2/3 des Kaufpreises (Bewertung durch Forst-Sachverständige)

Schutz von Baumgruppen oder Einzelbäumen

Einschränkungen/Regelungen:

Keine Nutzung, auch nicht als stehendes oder liegendes Totholz; bei Baumgruppen kein Befahren des Wurzelraums

Vertragslaufzeit:

Bis zum Verrotten als stehendes oder liegendes Totholz

Förderhöhe:

Abgestuft nach Alter der Bäume und Holzwert (Bewertung durch Forst- Sachverständige)

Ankauf

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Förderhöhe:

(Preisberechnung nach den Kosten, die bei einer Neuanlage entstünden sowie 1 € je m² Wasser- und Uferfläche)

Langfristige Pacht

Einschränkungen/Regelungen:

Keine Nutzung, keine Düngung, kein Kalken, herbstliches Ablassen des Wassers nach Absprache alle 2-3 Jahre (Entfernung von Fischen zum Amphibienschutz)

Bedingungen:

Nur für Naturschutz wichtige Flächen

Vertragslaufzeit:

10-30 Jahre

Förderhöhe:

Kapitalisiert, etwa 20%-60% des Kaufpreises

Sie haben ein passendes Angebot gefunden oder auch eine Idee für eine neue Maßnahme, die bisher nicht in dem Katalog aufgeführt ist? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Berater in Ihrer Region auf.

Was kostet mich die Beratung?

Die Naturschutzberatung der Lokalen Aktionen und des DVL wird im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) durch die EU und das Land Schleswig-Holstein gefördert. Die Naturschutzberatung ist daher für alle Interessierten kostenlos.

Muss ich für die Beratung etwas vorbereiten?

Nein, es ist eigentlich nur erforderlich, dass Sie sich für das erste Beratungsgespräch ein bis zwei Stunden Zeit nehmen. Wenn Sie vorab schon einmal einen Blick in den Angebotskatalog werfen, können an dem ersten Termin bereits Maßnahmen oder Fragen diskutiert werden, die Sie besonders interessieren. Falls vorhanden, sind Angaben zu Ihrer aktuellen Flächenbewirtschaftung als Grundlage für die Erstberatung hilfreich (Betriebsspiegel o.ä.).

Benötige ich Vorwissen?

Nein, es ist kein Vorwissen erforderlich. Die Beratung und der Angebotskatalog richten sich sowohl an Betriebe, die schon Erfahrungen mit Naturschutzmaßnahmen haben, als auch an Interessierte, für die das Thema neu ist. Jeder Betrieb wird dort abgeholt, wo er aktuell steht.

Sind Maßnahmenvorschläge verbindlich?

Nein, die Beratung erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Maßnahmenvorschläge werden gemeinsam erarbeitet, der Betrieb entscheidet jedoch allein, was umgesetzt werden soll. Maßnahmen, die in einem Beratungsgespräch vereinbart werden, haben keinen bindenden Charakter, so lange sie noch nicht umgesetzt sind.

Wer kümmert sich um die Maßnahmenumsetzung?

Die Lokalen Aktionen und der DVL bieten an, für vereinbarte Maßnahmen im Anschluss an die Beratung auch die Detailplanung, Antragstellung und Umsetzungsbegleitung zu übernehmen oder zu organisieren. Wer Maßnahmen umsetzen möchte, erhält hierbei umfassende Unterstützung.

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