Naturschutzberatung-SH

Vertragsnaturschutz des

Landes Schleswig-Holstein

Für den Erhalt unserer landestypischen Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen ist eine Bewirtschaftung oftmals unerlässlich. Das Land Schleswig-Holstein schließt deshalb mit Landwirten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes freiwillige fünfjährige Vereinbarungen, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert. Die Ausgleichszahlungen des Landes ermöglichen es, auch mittlerweile unrentabel gewordene, extensive Landnutzungen beizubehalten bzw. spezielle Artenschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die Vertragsnaturschutzangebote des Landes sind Bestandteil des Maßnahmenkatalogs, auf dessen Grundlage die Lokalen Aktionen und den DVL beraten. Ausführlichere Kurzinformationen zu den einzelnen Vertragsmustern des Landes finden sich darüber hinaus auf der Internetseite des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums. Grundlage der einzelnen Vertragsmuster, die ab dem Jahr 2023 angeboten werden, ist die "Vertragsnaturschutz Richtlinie" des Landes.

Die Antragstellung und Umsetzung des Vertragsnaturschutzes wird im Auftrag des Landes durch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein abgewickelt.

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