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Entwicklungspflege eines Übergangs- und Schwingrasenmoores schreitet voran

25.03.2026 Erstellt von Eike Zaghow

Frost bewahrt vor Frust – zumindest bei der Gehölzentnahme auf sensiblen Moorflächen

Um ein wertvolles Übergangs- und Schwingrasenmoor (LRT 7140 gem. Anh. I FFH-RL) nahe Eutin vor dem Zuwachsen zu bewahren, nutzte das DVL-Regionalbüro Ostholstein die letzten Frosttage im Februar, um zahlreiche Weidengebüsche entfernen zu lassen. Insbesondere bei der Bergung des abgesägten Gehölzaufwuches zeigten sich schnell die Vorteile der Gehölzrodung im Winter. Durch die vorausgehende mehrwöchige Frostperiode waren die Moorböden befahrbar, die ansonsten sehr empfindlich gegenüber Befahrungsschäden sind. Der Rückezug, der von der ausführenden Fachfirma „WALK – Die Naturdienstleister“ speziell für den Einsatz auf feuchtem Terrain umgebaut wurde, trug zusätzlich zu der erfolgreichen Maßnahmenumsetzung bei.

Das Übergangs- und Schwingrasenmoor war bereits im vergangenen Herbst mit bodenschonender Technik gemäht und vom Aufwuchs befreit worden. Die Pflegemaßnahmen konnten nun durch die Entnahme der Weidengebüsche fortgesetzt werden, die entlang flacher Grabenstrukturen und im Bereich ehemaliger Handtorfstiche aufgewachsen waren. Das Regionalbüro achtete im Rahmen der Bauleitung besonders darauf, dass nur diejenigen Gehölze gefällt wurden, die mit der wertgebenden Vegetation um Licht und Wasser konkurrieren. Die kleinräumigen Vorkommen der LRT-typischen Pflanzenarten wurden bei den Maßnahmenumsetzungen gezielt ausgespart. Um ein erneutes Austreiben der Wurzelstöcke zu verhindern, kam nach der Bergung des Gehölzaufwuchses eine so genannte Stubbenfräse zum Einsatz.

Die weitere Flächenentwicklung wird durch das DVL Regionalbüro Ostholstein eng begleitet. So ist bereits für dieses Frühjahr ein weiterer Mahddurchgang geplant. Alle Maßnahmen werden mit den Eigentümer*innen sowie den zuständigen Behörden abgestimmt.

Die Pflegemaßnahmen sind Bestandteil der Umsetzung des landesweiten Prioritätenkonzepts zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Schleswig-Holstein. Die bisherigen Maßnahmen wurden aus Mitteln des Landes finanziert.


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