Feuchte Ackersenken zeitweise aus der Nutzung nehmen
08.01.2025 Erstellt von Verena Schäfer
Hohe Niederschläge treten zum Jahresanfang immer häufiger auf, so dass einige Ackerflächen auch im Frühjahr noch kaum befahrbar sind. Gerade für feuchte Ackersenken stellt sich dann die Frage: Was tun?
Der Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) und die Lokalen Aktionen bieten auch dieses Jahr wieder die 2-jährige Fördermaßnahme „Ackersenken aus der Nutzung nehmen“ an. Dabei können Areale in Senkenlage mit einer Größe von mindestens 0,2 ha bis i.d.R. maximal 1,0 ha gezielt von der üblichen Bewirtschaftung ausgenommen werden. Je nach Ausgangssituation ist in den Bereichen eine Selbstbegrünung oder eine gezielte Begrünung mit einer Ansaatmischung aus 80 % Gräsern und 20 % Leguminosen möglich. Die Flächen dienen insbesondere Feldvögeln, Greifvögeln aber auch Niederwild als Ackerlebensraum und Rückzugsgebiet. Daher dürfen die Senken innerhalb der 2-jährigen Vertragslaufzeit in der Brut- und Setzzeit nicht bearbeitet und generell nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Durch die Einsparung der Ressourcen kann gleichzeitig ein Beitrag für die heimische Tierwelt geleistet werden.
Für die Maßnahme „Ackersenken 2-jährig aus der Nutzung nehmen“ wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 970 €/ha pro Jahr für die Selbstbegrünung angeboten. Für das Einbringen der Gräser-Leguminosen-Mischung fällt die Zahlung etwas höher aus und beträgt 1.010 €/ha. Die Maßnahme wird im Rahmen des Kataloges „Kulturlandschaft gemeinsam“ angeboten und durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur finanziert.
Wenn Sie Interesse an dem Angebot oder noch Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei Ihrem zuständigen DVL-Regionalbüro bzw. der zuständigen Lokalen Aktion.
Der DVL und die Lokalen Aktionen wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2025 und freuen sich auf Anfragen.
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