Modellprojekt „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz“ gestartet
12.03.2026 Erstellt von Matthias Böldt
Während Problemunkräuter, wie Ackerfuchsschwanz oder Ackerkratzdistel, im ertragsorientieren Marktfruchtbau zurückgedrängt werden müssen, gibt es unter den Ackerwildpflanzen auch konkurrenzschwache Arten, die unter bestimmten Bedingungen als bunte Begleiter des Ackerbaus geduldet werden können. Da es in Schleswig-Holstein bisher kein spezielles Förderprogramm für den Erhalt von Ackerwildkräutern gibt, hat der DVL zusammen mit den Lokalen Aktionen in diesem Jahr ein Modellprojekt „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz“ gestartet.
In dem auf drei Jahre angelegten Projekt können interessierte Betriebe jahrweise flexibel zwischen verschiedenen Verträgen auswählen, die sich nur auf die jeweilige Anbauperiode beziehen. Der „Maßnahmen-Baukasten“ richtet sich sowohl an konventionell als auch an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Die Ausgleichszahlungen belaufen sich je nach Maßnahme auf 120 bis 1.010 € je ha und Jahr. Eine Teilnahme kann insbesondere für ertragsschwache Flächen interessant sein, auf denen sich ein intensiver Betriebsmitteleinsatz nicht lohnt. Voraussetzung ist jedoch, dass auf den Flächen aktuell keine Probleme mit dominanten Unkräutern bestehen. Es wird auch eine Pauschalzahlung für kleinflächige Bewirtschaftungsanpassungen angeboten, durch die aktuelle (Rand-) Vorkommen besonders seltener Wildkrautarten erhalten werden können (max. 0,2 ha, 220 € Pauschale).
Zusätzlich zu den flexiblen Verträgen des „Baukastensystems“ wird in diesem Jahr erstmals ein landesweiter Ackerwildkraut-Wettbewerb gestartet, bei dem geeignete Äcker mit 450-550 €/ha honoriert werden können, wenn sie bestimmte Wildpflanzenarten aufweisen. Ähnlich wie bei der Ökoregelung 5 „Kennarten im Dauergrünland“ zählt allein das Vorkommen bestimmter Wildpflanzenarten (erfolgsorientierte Honorierung ohne Bewirtschaftungsauflagen). Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Teilnahme am Wettbewerb bis zum 20.04. online erklären. Die angemeldeten Flächen werden im Frühsommer durch einen Kartierer nach vorheriger Absprache begutachtet. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden allen Teilnehmenden mitgeteilt
Weitere Informationen zu den neuen Förderangeboten des „Maßnahmen-Baukastens“ und zur Anmeldung für den Wettbewerb finden sich auf der Projektseite. Für Fragen stehen außerdem direkt die Berater/innen der Lokalen Aktionen und des DVL zur Verfügung, deren Kontaktdaten über die Projektseite verfügbar sind. Das Modellprojekt „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz“ wird durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Umsetzung der Landes-Biodiversitätsstrategie gefördert.
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