Naturschutzberatung-SH

Maßnahmensteckbriefe

für Grünland

Weidegang

Beweidete Grünlandflächen weisen durch den (selektiven) Fraß und Tritt sowie die Exkremente der Weidetiere im Vergleich zu rein schnittgenutzten Wiesen i. d. R. heterogener strukturierte Narben auf. Der Kot der Weidetiere ist zudem eine wichtige Nahrungsgrundlage für Insekten. Diese besitzen innerhalb der Nahrungskette wiederum eine besondere Bedeutung für beispielsweise Vögel, die auf niedrigwüchsigen Dauerweiden leichter Nahrung finden als im hochwüchsigen Silage-Grünland.

Der Flächenumfang an beweideten Grünlandflächen ist in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahrzehnten stetig zurückgegangen. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass die Weidehaltung in Milchviehbetrieben zunehmend durch Stallhaltung mit Fütterung von Gras- und Maissilage sowie Kraftfuttermitteln ersetzt wurde. In jüngerer Zeit ist jedoch auch ein gewisses Umdenken festzustellen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So fördert der Weidegang das Tierwohl und den Tierkomfort. „Tiere auf der Weide“ tragen zudem zu einem positiven Image der Landwirtschaft bei und ermöglichen ggf. eine Vermarktung als „Weidemilch“. Durch eine geeignete Weidehaltung lassen sich darüber hinaus Silage- und Konzentratfutterkosten sparen.

Extensive Grünlandnutzung

Extensiv genutzte Grünlandflächen werden gar nicht oder wenig gedüngt, nur mit vergleichsweise geringer Viehdichte bzw. stoßweise beweidet und/oder später gemäht, als es normalerweise üblich ist. Derartige Nutzungen sind häufig an Grenzertragsstandorten möglich, an denen eine herkömmliche intensive Bewirtschaftung vielfach wenig rentabel ist. Auf der Geest und im östlichen Hügelland kommen insbesondere trockene und feuchte Grünlandflächen für Extensiv-Nutzungen in Frage. In der Verzahnung mit angrenzenden Kleinstrukturen, wie Gewässern, Knicks, oder Gehölzen, stellen Extensiv-Grünlandflächen hier besonders wertvolle Lebensräume dar. Auf offenen Marschflächen an der Westküste und der Unterelbe profitieren zudem insbesondere Wiesenvögel von extensiven Grünlandnutzungen. In allen Naturräumen kommen darüber hinaus großflächige moorige Niederungen besonders für die extensive Grünlandbewirtschaftung in Betracht.

Extensive Grünlandnutzung als Betriebszweig in moorigen Niederungen

Große Grünlandniederungen sind häufig durch ein enges Grabennetz geprägt und werden traditionell gemäht oder mit Rindern beweidet. Wenn mosaikartig extensiv genutzte Grünländflächen mit hohen Wasserständen und/oder Blänken eingestreut sind, haben derartige moorige Niederungen eine herausragende Bedeutung für Vögel aus der Gruppe der Wiesenbrüter. Auch Amphibien und viele Zugvögel, wie z. B. der Zwergschwan, finden in solchen Grünlandniederungen geeignete Lebensräume.

Um landwirtschaftliche Betriebe bei der Grünlandwirtschaft in derartigen Niederungsgebieten zu unterstützen, bietet das Land Schleswig-Holstein in ausgewählten Regionen das Vertragsnaturschutzprogramm „Grünlandwirtschaft Moor“ an. Ziel dieses Programms ist es, durch einen gesamtbetrieblichen Ansatz auf möglichst großer Fläche ein Mosaik an Grünlandflächen zu schaffen, das v. a. Wiesenvögeln geeignete Brut- und Nahrungsmöglichkeiten bietet. Dazu müssen mindestens 90 % des Niederungsgrünlandes eines Betriebes innerhalb einer bestimmten Kulisse in das Vertragsnaturschutzmuster gegeben werden. Die einzelnen Flächen können dabei drei Kategorien mit unterschiedlichen Auflagen und Ausgleichszahlungen zugeordnet werden. Allen Kategorien gemeinsam ist, dass sämtliche aus naturschutzfachlicher, rechtlicher und bodenkundlicher Sicht geeigneten Grabenkanten leicht abgeschrägt werden, um vor allem Wiesenvogelküken vor dem Ertrinken oder Unterkühlen zu bewahren. Dabei werden auch Gebüsche entnommen, um Sichthindernisse für Wiesenvögel und Ansitzwarten für Krähen- und Greifvögel (potenzielle Prädatoren) zu beseitigen.

Erhaltung artenreichen Grünlands

Im Grünland können bei entsprechender Bewirtschaftung auf einer Fläche von wenigen Quadratmetern bis zu 40-50 Wildpflanzenarten vorkommen. Weit über 400 Pflanzenarten sind auf Grünlandstandorte spezialisiert. Das Grünland gehört damit zu den artenreichsten Biotopen und besitzt einen hohen Wert für den Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus tragen artenreiche Grünlandflächen zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie zur Bewahrung der Kulturlandschaft bei.

Voraussetzung für einen hohen Artenreichtum ist eine angepasste Nutzung, die i. d. R. eine geringe oder keine Düngung sowie (dazugehörig) späte Mahdtermine und/oder eine extensive Beweidung beinhaltet. Artenreiches Grünland findet sich zudem häufig an Grenzertragsstandorten, an denen die Grünlandnarbe nicht durch z. B. Entwässerungen oder Neu-/Nachsaaten mit Wirtschaftsgräsern verändert wurde.

Anlage artenreichen Grünlands

Botanisch artenreiches Grünland ist in Schleswig-Holstein großflächig verloren gegangen. Dabei sind artenreiche Grünlandbiotope von hohem Wert für den Erhalt der Biodiversität. Über die Hälfte der ca. 3.600 in Deutschland vorkommenden Blütenpflanzen sind an Grün- und Offenlandbiotope gebunden. Nahezu ein Drittel dieser Pflanzen stellen Grünlandarten im engeren Sinne dar. Artenreiche Grünländer haben zudem auch eine wichtige Bedeutung als Lebensräume für Wildtiere. Darüber hinaus tragen sie zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie zur Bewahrung der Kulturlandschaft bei.

Der Erhalt der noch existierenden artenreichen Grünlandflächen ist daher eine wichtige Aufgabe im Naturschutz. Im Hinblick auf die wenigen vorhandenen Restflächen ist es jedoch notwendig, nach Möglichkeit zusätzlich neue artenreiche Grünländer zu entwickeln. Da dies über Nutzungsänderungen von artenarmen Ausgangsflächen vielfach nur schwer und/oder sehr langwierig möglich ist, kommen zusätzlich gezielte Aufwertungsmaßnahmen zur Etablierung artenreicher Grünlandflächen in Frage.

Ökoregelung 5 - Kennarten im Dauergrünland

In der aktuellen GAP-Förderperiode ergeben sich für Grünlandbetriebe neue, interessante Fördermöglichkeiten, um sich die Erhaltung artenreicherer Grünlandflächen honorieren zu lassen. Vor allem Ökoregelung 5 namens „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ kann einen zusätzlichen Beitrag zum betrieblichen Einkommen leisten. Als besonders attraktiv stellt sich die vollständige Kombinierbarkeit der Ökoregelung 5 mit allen Grünlandprogrammen des Vertragsnaturschutzes des Landes Schleswig-Holstein dar.

Die Ökoregelung 5 zielt darauf ab, noch vorhandenes, artenreiches Grünland zu erhalten. Das nachweisbare Vorkommen ausgewählter Kennarten ist dabei auschlaggebend. Man spricht daher von einer „ergebnisorientierten Honorierung“. Der Nachweis der Pflanzenarten liegt in diesem Fall bei dem Betrieb. Es ist alleinig eine betriebliche Entscheidung, welche Bewirtschaftung zum gewünschten Ziel führt. Die Liste der zulässigen Kennarten beinhaltet Zeigerarten für artenreiche Grünlandbestände. Neben Einzelarten sind darin auch verschiedene Kennartengruppen aufgeführt. In dem vorliegenden Steckbrief wird erläutert, wie die Ökoregelung 5 beantragt werden kann. Der Steckbrief enthält außerdem die gültige Kennartenliste sowie eine Bestimmungshilfe für die Erfassung der Kennarten.

Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz

Die im feuchten Grünland brütenden Wiesenlimikolen, zu denen beispielsweise der Kiebitz, die Uferschnepfe und der Große Brachvogel gehören, zählen europaweit und auch in Schleswig-Holstein zu den am stärksten gefährdeten Vogelgruppen. Für Bestandsrückgänge sind neben Lebensraumveränderungen maßgeblich direkte Verluste von Gelegen und Jungvögeln durch Bewirtschaftungsmaßnahmen während der Brutzeit verantwortlich.

Eine besonders wirksame Maßnahme, um bodenbrütende Wiesenvögel zu schützen, ist der so genannte „Gemeinschaftliche Wiesenvogelschutz“. Dieses erfolgsorientierte Artenschutzprogramm wurde in der Eider-Treene-Sorge-Niederung vom örtlichen Naturschutzverein zusammen mit Landwirten entwickelt. Teilnehmende Landwirte erhalten bei diesem Programm eine Honorierung, wenn sie ihre Bewirtschaftung so anpassen, dass anwesende Vögel und deren Gelege bzw. Jungvögel nicht zu Schaden kommen. Eine wichtige Funktion haben dabei die ehrenamtlichen Gebietsbetreuer, die den Überblick über das Wiesenvogelaufkommen in ihren Betreuungsgebieten haben. Sie treffen Absprachen mit den Landwirten hinsichtlich der Bewirtschaftung, um den Bruterfolg der Vögel zu unterstützen.

Ergänzende Maßnahmen (ohne Förderung)

Landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen können sehr artenreiche Lebensräume darstellen. Voraussetzung hierfür sind eine extensive Bewirtschaftung und vielfach zusätzlich besondere Standortverhältnisse (z. B. besonders feuchte, trockene, magere oder kalkreiche Böden). Mit ergänzenden Maßnahmen lässt sich die Artenvielfalt im Grünland noch erhöhen. In begrenzterem Umfang gilt dies auch für intensiv genutztes Grünland und Acker(klee)gras. Zu den zusätzlichen Maßnahmen zählen das Stehenlassen von Altgrasstreifen und die naturverträgliche Mahd. Beide Maßnahmen sind nicht Bestandteil spezieller Förderprogramme, sie lassen sich aufgrund des begrenzten zusätzlichen Aufwands jedoch auch ohne Ausgleichszahlungen vergleichsweise einfach in die Bewirtschaftung integrieren.

Anlage und Aufwertung von Kleingewässern

Kleine, auch periodisch austrocknende Gewässer sind für Amphibien, Libellen und eine Vielzahl weiterer Tiergruppen bedeutende und essentielle Lebensräume. Schleswig-Holstein ist historisch bedingt reich an Gewässern, die zu einem Großteil während der letzten Eiszeit (z. B. „Toteislöcher“) sowie in jüngerer Zeit auch durch den Menschen geschaffen wurden (z. B. Viehtränken, Mergelgruben).

Im Zuge des allgemeinen Landnutzungswandels mit u. a. Flurbereinigungen und Entwässerungsmaßnahmen ist die Anzahl an Kleingewässern in Schleswig-Holstein jedoch vielerorts drastisch zurückgegangen. Viele Gewässer, die ehemals wertvolle Lebensräume darstellten, sind zudem zugewachsen und/oder verlandet und damit nicht mehr für die Artengemeinschaften offener Wasserflächen nutzbar. Die Anlage und Aufwertung von Kleingewässern ist daher eine wichtige Naturschutzmaßnahme, von der zahlreiche Tiere und auch Pflanzen profitieren. Kleingewässer können auf landwirtschaftlichen Betrieben in vielfältiger Weise neu geschaffen werden. Durch eine angepasste Nutzung der angrenzenden Flächen lassen sich die Gewässer zudem dauerhaft als Lebensraum erhalten.

Anlage und Aufwertung von Knicks und Gehölzen

Hecken, Feldgehölze, Baumreihen und Einzelbäume stellen im waldarmen Schleswig-Holstein wichtige Landschaftselemente dar. Sie bieten einer Vielzahl von Tiergruppen Schutz vor Feinden und Witterung und sind zugleich wertvolle Lebensräume, die Tieren Nahrung, Nistmöglichkeiten und Überwinterungsquartieren liefern. Insbesondere Knicks, die für Schleswig-Holstein charakteristischen Wallhecken, prägen zudem das Bild unserer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Da viele dieser wertvollen Strukturen im Rahmen von Flurbereinigungen, Bauvorhaben o. ä. verschwunden sind, stellen die Neuanlage und Aufwertung von Knicks sowie auch von Gehölzen wichtige Naturschutzmaßnahmen dar. Landwirtschaftliche Betriebe haben über Generationen hinweg zum Erhalt unserer Knicklandschaft beigetragen und können auf ihren Flächen durch Neuanlagen und Aufwertungen in besonderer Weise zum Knickschutz beitragen.

Extensive Grünlandnutzung als Betriebszweig in den Marschen

Typisch für die traditionelle Grünlandwirtschaft in den Marschen an der Westküste, der Elbe und den nordfriesischen Inseln sind breite, wasserführende Gräben, durch die Grünlandflächen anstelle von Zäunen abgegrenzt sind. Prägend sind weiterhin ein Flächen-Relief mit Beeten und Grüppen sowie zahlreiche Wasserkuhlen, die Weidetieren als Tränken dienen. Traditionell wird das Grünland mit Rindern und Schafen als Standweide genutzt oder gemäht. Extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen mit hohen Frühjahrswasserständen in den Gräben und Grüppen haben eine herausragende Bedeutung als Brutplatz für Wiesenvögel. Entlang beweideter Grabenkanten und zwischen den Grüppen finden die Wiesenvögel und ihre Küken im Boden stochernd Würmer und Insekten. Auch viele Zug- und Rastvögel, wie z. B. Goldregenpfeifer oder auch Amphibien wie der Moorfrosch finden im typischen Marschengrünland Nahrung und geeignete Lebensräume.

Um grünlandgeprägte landwirtschaftliche Betriebe in den Marschen in ihrer traditionellen Wirtschaftsweise zu unterstützen und dadurch die Lebensräume vieler Arten zu erhalten, bietet das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Vertragsnaturschutzes in der Marsch das Vertragsmuster „Weidelandschaft Marsch“ an. Ziel dieses Vertragsmusters ist es, durch einen gesamtbetrieblichen Ansatz auf möglichst großer Fläche ein Mosaik unterschiedlich intensiv bewirtschafteter Grünlandflächen zu schaffen, das v. a. Wiesenvögeln geeignete Brut- und Nahrungsmöglichkeiten bietet. Dazu müssen mindestens 90 % des Grünlandes eines Betriebes innerhalb der Marsch in das Vertragsnaturschutzmuster gegeben werden. Die einzelnen Flächen werden dabei drei Kategorien mit unterschiedlichen Auflagen und Ausgleichszahlungen zugeordnet (siehe unten). Das Leitbild für diese Grünlandnutzung ist eine möglichst zaunlose Weidewirtschaft mit hohen Wasserständen, die frei ist von Gebüschen, da diese den Wiesenvögeln die Sicht verstellen.

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