Naturschutzberatung-SH

Maßnahmensteckbriefe

für Orte und Ortsränder

Anlage und Aufwertung von Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind Grünlandflächen, die mehr oder weniger „zerstreut“ stehende hochstämmige Obstbäume aufweisen. Charakteristisch für klassische Streuobstwiesen ist die landwirtschaftliche Doppelnutzung mit einer Obsternte als „Obernutzung“ und einer i. d. R. extensiven Grünlandbewirtschaftung als „Unternutzung“. Streuobstwiesen gehören in Schleswig-Holstein ebenso wie Knicks zur kulturhistorischen Ausstattung der Landschaft. Im Vergleich zu südlicheren Ländern wurden Streuobstbestände in Schleswig-Holstein eher kleinflächig und vielfach als Teil von Bauerngärten angelegt.

Alte Streuobstwiesen zählen mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten und bis zu 3.000 Obstsorten zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und können auch in Schleswig-Holstein einen bedeutsamen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität leisten. Flächen mit Obstbäumen bereichern darüber hinaus auch das Landschaftsbild. Die Neuanlage von Streuobstwiesen sowie auch die Aufwertung bestehender Bestände durch Lückenbepflanzungen stellen damit eine wichtige Naturschutzmaßnahme dar, die sowohl von landwirtschaftlichen Betrieben als auch von privaten Grundstückseigentümern auf ihren Flächen umgesetzt werden kann.

Nisthilfen

Zahlreiche Tierarten, darunter viele Vertreter der Vögel, Fledermäuse und Insekten, nutzen Hohlräume, Ritzen, Spalten oder Nischen als Nist-, Jungenaufzucht- und/oder Ruheplätze. Dort, wo natürliche Höhlen in alten Bäumen oder Unterschlupfmöglichkeiten an Gebäuden fehlen, kann höhlenbewohnenden Arten gezielt und vergleichsweise einfach durch die Installation von Nisthilfen geholfen werden. Hierdurch lassen sich zwar nicht die Verluste der ursprünglichen Lebensräume ersetzen, negative Effekte können jedoch für einige Arten zumindest etwas abgemildert werden. Das Beobachten von Nisthilfen macht darüber hinaus Spaß und eignet sich hervorragend, um Kinder und Jugendliche mit Tieren und deren Lebensweise vertraut zu machen.

Auf landwirtschaftlichen Betrieben können Nisthilfen sowohl direkt auf der Hofstelle als auch in der Feldflur an z. B. Waldrändern oder Feldgehölzen installiert werden. In einem geeigneten Umfeld lassen sich hierdurch in Einzelfällen auch gefährdete Arten fördern. Nicht zuletzt dienen Nisthilfen auch der Förderung von Nützlingen.

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