Naturschutzberatung-SH

Maßnahmensteckbriefe

für Wälder und Moore

Ankauf und langfristige Pacht

Natürliche und naturnahe Lebensräume, wie beispielsweise Moore, benötigen oft sehr lange Zeiträume für ihre Entwicklung und lassen sich häufig nur durch besondere Maßnahmen schützen bzw. wiederherstellen (z. B. hohe Wasserstände, Nutzungsaufgabe). Um die erforderlichen langfristigen Entwicklungen zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, geeignete Flächen dauerhaft für den Naturschutz zu sichern.

Eigentumsflächen, die für einen Verkauf oder eine langfristige Verpachtung für derartige Naturschutzzwecke in Frage kommen, sind i. d. R. dadurch gekennzeichnet, dass sie nur sehr begrenzt oder gar nicht (mehr) für sonstige Nutzungen in Frage kommen. Auf landwirtschaftlichen Betrieben handelt es sich hierbei vielfach um Flächen, die unter den heutigen Bedingungen schwierig oder gar nicht mehr zu bewirtschaften sind (geringes Ertragspotenzial, ungünstige Standortverhältnisse, Lage etc.). Außer (ehemaligen) Landwirtschaftsflächen kommen auch Moor- und Waldflächen sowie z. B. ehemalige Fischteiche für langfristige Sicherungen zu Naturschutzzwecken in Frage. Neben rein ökonomischen Erwägungen wird die Entscheidung für einen Verkauf oder eine Verpachtung von Eigentumsflächen vielfach auch durch persönliche Aspekte beeinflusst, wie z. B. ein besonderes Naturschutzinteresse.

Schutz bestehender Einzelbäume und Baumgruppen

Je älter Bäume sind, umso häufiger weisen sie Totholz, Wunden sowie Höhlungen und damit Lebensraum für zahlreiche Tiere und auch Pflanzen auf. Von der Wurzel bis in die Krone bieten alte Bäume unzählige z. T. sehr unterschiedliche Klein- und Kleinstlebensräume. Allein wegen ihrer z. T. Jahrhunderte langen Lebensraumkontinuität sind sie wichtige Bestandteile unseres heimischen Biotopgefüges. Auch nach dem Absterben können Bäume noch sehr lange von zahlreichen holzzersetzenden Organismen genutzt werden. Charakteristische Altbäume, wie beispielsweise alleinstehende dicke Eichen, tragen zudem positiv zum Landschaftsbild bei. Der Schutz und Erhalt von Altbäumen ist deshalb eine wichtige Naturschutzmaßnahme, für die sowohl Einzelbäume als auch Baumgruppen in Frage kommen. Geeignete Bäume können auf landwirtschaftlichen Betrieben sowohl innerhalb von Acker- und Grünlandflächen als auch als Bestandteil von Feldgehölzen oder Bauernwäldern vorhanden sein.

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