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Steckbrief zur Ökoregelung 5 aktualisiert

30.04.2024 Erstellt von Matthias Böldt

Kennarten-Ökoregelung im Grünland auch in diesem Jahr nutzen!

Der DVL-Maßnahmensteckbrief zur Ökoregelung 5 wurde auf das aktuelle Antragsjahr aktualisiert und um einige neue Informationen ergänzt. In dem Steckbrief wird erläutert, wie die Ökoregelung 5 in Schleswig-Holstein beantragt und umgesetzt werden kann. Der Steckbrief enthält zusätzlich die gültige Kennartenliste sowie eine bildliche Bestimmungshilfe der wichtigsten Kennarten. Diese kann als zusätzliche Hilfestellung dienen, die richtigen Arten im Feld besser zu erfassen. Die Beantragung der Ökoregelung 5 erfolgt über den Sammelantrag auf Schlagebene. Die zu erwartenden Kennarten auf der Fläche sind dort bereits vorzutragen, können aber später im Jahr noch geändert werden. Die Antragsfrist ist der 15. Mai. Die Förderhöhe beträgt 240 €/ha.

Als besonders attraktiv stellt sich die vollständige Kombinierbarkeit der Ökoregelung 5 mit allen Grünlandprogrammen des Vertragsnaturschutzes des Landes Schleswig-Holstein dar. Die Beanspruchung einer kostenlosen Naturschutzberatung, je nach Beratungsregion über den DVL oder eine Lokale Aktion, bietet daher eine gute Möglichkeit, sich für die betriebseigenen Grünlandflächen mehr Klarheit zu den passenden Fördermaßnahmen zu verschaffen.

 

Der Maßnahmensteckbrief „Kennarten im Dauergrünland: Die Ökoregelung 5“  ist auf der Internetseite der Naturschutzberatung zu finden.


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