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Ökoregelung 5: Neuer Steckbrief und Bestimmungshilfe

12.05.2023 Erstellt von Matthias Böldt

Kombination mit dem Vertragsnaturschutz nutzen

In der aktuellen GAP-Förderperiode ergeben sich für Grünlandbetriebe neue, interessante Fördermöglichkeiten, um sich die Erhaltung artenreicherer Grünlandflächen honorieren zu lassen. Die Ökoregelung 5namens „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ kann, mit einer Förderhöhe von 240 €/ha, einen zusätzlichen Beitrag zum betrieblichen Einkommen leisten. Als besonders attraktiv stellt sich die vollständige Kombinierbarkeit der Ökoregelung 5 mit allen Grünlandprogrammen des Vertragsnaturschutzes des Landes Schleswig-Holstein dar.

In einem neuen Maßnahmensteckbrief des DVL wird erläutert, wie die Ökoregelung 5 beantragt werden kann. Der Steckbrief enthält außerdem die entsprechende Kennartenliste sowie eine übersichtliche Bestimmungshilfe. Diese kann als Hilfestellung dienen, die richtigen Arten im Feld besser zu erfassen. Der Maßnahmensteckbrief „Kennarten im Dauergrünland: Die Ökoregelung 5“ist auf der Internetseite der Naturschutzberatung zu finden.

Die Entwicklung und der Erhalt artenreicher Grünlandflächen ist insgesamt eine wichtige Aufgabe des kooperativen Naturschutzes im Land. Landwirtschaftliche Naturschutzberatungen werden je nach Region durch die Lokalen Aktionen oder die DVL-Regionalbüros angeboten. Das Beratungsangebot ist für alle Betriebe kostenlos. Neben ein- bis zweijährigen Kennlernverträgen für Grünlandflächen ist ein Beratungsschwerpunkt der Vertragsnaturschutz unter Berücksichtigung der Ökoregelungen.


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